EU-Fluggastrechte-Entschädigungsrechner (EG 261/2004)

Berechnen Sie 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung pro Fluggast bei Flugverspätung (+3h), Annullierung oder Nichtbeförderung.

EU261-Entschädigung bei Verspätung und Annullierung erklärt

Die Verordnung (EG) 261/2004 sieht pro Fluggast 250 € bis 1.500 km vor, 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km oder bei längeren innereuropäischen Flügen und 600 € darüber, wenn die Ankunft mindestens drei Stunden verspätet ist, der Flug kurzfristig annulliert oder die Beförderung verweigert wird. Weist die Airline außergewöhnliche Umstände nach, entfällt der Anspruch.

Was das Tool prüft

  1. Geltungsbereich: Abflug von einem EU-Flughafen (jede Airline) oder Ankunft in der EU mit einer europäischen Airline. London gilt als außerhalb der EU.
  2. Schwelle: Verspätung von mindestens 3 Stunden, Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug angekündigt oder Nichtbeförderung.
  3. Ursache: Wetter und Fluglotsenstreik zählen als außergewöhnliche Umstände (keine Entschädigung); technische Defekte und Streiks des eigenen Personals begründen einen Anspruch.
  4. Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen (Haversine-Formel), danach die Staffel aus Artikel 7.

Beispiel

Paris-New York (JFK): 5.833 km, also über 3.500 km. Bei 4 Stunden Verspätung beträgt die Entschädigung 600 € pro Person, für zwei 1.200 €, dazu 150 € Auslagen: insgesamt 1.350 €. Bei 3,5 Stunden Verspätung auf diesem Flug setzt das Tool 300 € an, die Kürzung um 50 % für Langstrecken mit weniger als 4 Stunden Verspätung. Paris-Athen (2.109 km, innerhalb der EU) ergibt 400 €, Paris-Madrid (1.063 km) 250 €.

Grenzen

Das Tool wendet den Text von 2004 in der Auslegung des Gerichtshofs an: Urteil Sturgeon vom 19. November 2009 (C-402/07 und C-432/07) zu 3-Stunden-Verspätungen und Urteil SAS vom 23. März 2021 (C-28/20) zu Personalstreiks. Die Ausnahmen bei Annullierungen 7 bis 13 Tage vorher mit zeitnaher Ersatzbeförderung sowie Anschlussflüge bildet es nicht ab. Eingegebene Auslagen werden unverändert addiert; Verpflegung und Hotel fallen unter die Betreuungsleistungen (Artikel 9). Die Verordnung (EU) 2026/2202, im Amtsblatt am 2. Oktober 2026 veröffentlicht, ändert diese Regeln ab dem 23. Oktober 2027; sie behält 250, 400 und 600 € sowie die 3-Stunden-Schwelle bei. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand: Verordnung (EG) 261/2004, Art. 5 bis 7, in Kraft seit 17. Februar 2005; Verordnung (EU) 2026/2202 vom 16. September 2026, anwendbar ab 23. Oktober 2027; Europäische Kommission, Mitteilung zur Einigung vom 15. Juni 2026 (geprüft am 14.10.2026).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Entschädigung für Paris-New York mit 4 Stunden Verspätung?

Der Flug ist länger als 3.500 km: 600 € pro Fluggast. Liegt die Ankunftsverspätung zwischen 3 und 4 Stunden, darf die Airline auf 300 € halbieren.

Ab wie vielen Stunden Verspätung gibt es eine Entschädigung?

Ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft, nach dem Sturgeon-Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2009. Maßgeblich ist das Endziel, nicht der Abflug.

Habe ich bei einem Streik Anspruch auf Entschädigung?

Ein Streik des eigenen Personals ist grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH, SAS, 23. März 2021), die Entschädigung bleibt also geschuldet. Ein Fluglotsenstreik außerhalb des Einflusses der Airline befreit sie in der Regel.

Ändern sich die EU261-Regeln?

Ja: Die Verordnung (EU) 2026/2202 gilt ab dem 23. Oktober 2027. Sie behält die Beträge von 250, 400 und 600 € und die 3-Stunden-Schwelle bei; bis dahin gilt der Text von 2004.

Ist das Tool wirklich kostenlos?

Ja, alle Werkzeuge auf Kristools sind zu 100% kostenlos und ohne Registrierung zugänglich.

Sind meine Daten geschützt?

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